Skiflugschanze mit Blick auf Oberstdorf
Skiflugschanze mit Freibergsee
Winter 2021-9334
SFS Winter Dez. 2023 (Marc Vogel) (11)
Skiflug WM 2018-43

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportstätten Oberstdorf – Eigenbetrieb des Marktes Oberstdorf

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen den Sportstätten Oberstdorf (im folgenden „Veranstalter“) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Veranstalter und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Veranstalter nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand

2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Veranstalter und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch den Veranstalter zustande. Eintrittskarten können an der Veranstaltungskasse sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt wird.

2.2 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Veranstalters ausgeschlossen.

2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Eintrittskarten dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post zugesandt. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren wird dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

2.5 Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf ist der Veranstalter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Für Bestellungen über das Internet ist der Veranstalter berechtigt, eine Internetgebühr zu erheben. Bei telefonischer Bestellung und Bestellung über das Internet ist der Veranstalter berechtigt, Versandkosten zu berechnen. Die Versandkosten sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.

2.6 Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.

2.7 Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer vor Veranstaltungsbeginn abzuholen. Andernfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Eintrittskarten anderweitig zu verkaufen.

2.8 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

3.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch das Online Bezahlsystem, Überweisung, Lastschrift oder Barzahlung erfolgen.

3.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht der Veranstalter die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 5 Änderungen des Veranstaltungsprogramms
Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen das angekündigte Programm sowie die Veranstaltungszeiten kurzfristig zu ändern.

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6.2 Bei Veranstaltungsausfall bietet der Veranstalter dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für einen Ausweichtermin an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Veranstalter unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Veranstaltung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

6.3 Bei Veranstaltungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Veranstaltung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.

6.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Veranstaltung verwiesen werden.

6.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

6.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise

7.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung durch den Veranstalter gewährt. Die für die Veranstaltung jeweils geltenden Rabatte sind an der Kasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.

7.2 Der Veranstalter verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

7.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

7.4 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen

8.1 Besucher der Veranstaltungen erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumlich Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§ 9 Hausrecht / Hausordnung

9.1 Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Veranstaltungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann der Veranstalter gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

9.3 Die Hausordnung des Veranstalters wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter des Veranstalters sowie des anwesenden Kassendienstes sind zu beachten.

§ 10 Fundsachen

10.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich der Arena gefunden werden, sind beim Kassenpersonal abzugeben.

10.2 Der Verlust von Gegenständen ist bei dem Kassenpersonal zu melden.

§ 11 Haftung / Schadensersatz

11.1 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

11.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

11.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

11.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

§ 12 Datenschutz

12.1 Der Veranstalter ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

12.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten vertraulich behandelt.

§ 13 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

13.1 Es gilt deutsches Recht.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Veranstalter und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Oberstdorf, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

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